Neuwahl des Personalrates 2024
Wahlvorstand für die Neuwahl des Personalrates 2024
Der Wahlvorstand für die Neuwahl des Personalrates 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes:
Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen
Sie können Briefwahlunterlagen beantragen bis spätestens am 7. Juni 2024 mit dem Online-Antragsformular.
Neuwahl des Personalrates 2024
Information in English
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Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die auf Grund von § 23 Absatz 1 Nummer 2 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) erforderliche vorzeitige Neuwahl des Personalrates ordnungsgemäß durchzuführen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Bekanntmachungen des Wahlvorstandes nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) ausschließlich in digitaler Form auf dieser Website des Wahlvorstandes veröffentlicht und elektronisch zugänglich gemacht werden. Auf neue Bekanntmachungen wird per E-Mail hingewiesen.
Erläuterungen zur Wahl
Liebe Kolleg*innen,
am 18. und 19. Juni 2024 findet die vorzeitige Neuwahl des Personalrats statt.
Hiermit gibt der Wahlvorstand das Wahlausschreiben bekannt, das auf der Website des Wahlvorstands (https://uol.de/pr-wahl) abrufbar ist, und fordert unter anderem zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Was oder wer wird gewählt?
Gewählt werden die 15 Mitglieder des Personalrates. Davon entfallen auf die Gruppe der Beamtinnen und Beamten zwei Mitglieder und 13 Mitglieder auf die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die vorzeitige Neuwahl des Personalrates sind grundsätzlich alle an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beschäftigten Personen im Sinne von § 4 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG), und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Beschäftigung.
Ausgenommen sind nach § 105 NPersVG jedoch Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Personen, die mit der Verwaltung einer Professur beauftragt sind, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Lehrbeauftragte, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sowie studentische Hilfskräfte.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses kann ab sofort in der Geschäftsstelle des Dezernats 1 (Gebäude V01, Raum 2-216, Ammerländer Heerstraße 114-118 ) von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9:00 und 12:00 Uhr eingesehen werden.
Wann und wo genau kann ich meine Stimme abgeben?
Die persönliche Stimmabgabe ist möglich
am Dienstag, 18. Juni 2024, von 9:00 bis 15:00 Uhr im Gebäude W01-W04, auf der Ringebene im Abschnitt W03 (Campus Wechloy) und
am Mittwoch, 19. Juni 2024, 9:00 bis 15:00 Uhr im Vortragssaal der Bibliothek (Campus Haarentor).
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Briefwahl beantragen. Der Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen sollte bis spätestens am 7. Juni 2024 beim Wahlvorstand eingegangen sein, damit gewährleitet ist, dass Ihnen die angeforderten Unterlagen rechtzeitig zugehen. Der Antrag kann online über das folgende Formular gestellt werden: https://uol.de/pr-wahl/antrag-briefwahl
Besonderer Hinweis für die Wahlberechtigten am Standort Wilhelmshaven (ICBM/Terramare) sowie für die Beschäftigten der Standorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven und Elsfleth:
Auf der Grundlage von § 21 Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersVG) hat der Wahlvorstand Briefwahl angeordnet. Ein gesonderter Antrag ist daher nur erforderlich, wenn die Wahlunterlagen nicht an die dienstliche Anschrift verschickt werden sollen. Die persönliche Stimmabgabe bleibt jedoch auch im Fall angeordneter Briefwahl möglich.
Wo bekomme ich weitere Informationen zur Wahl?
Alle Bekanntmachungen zur Wahl finden Sie auf der Website des Wahlvorstands (https://uol.de/pr-wahl). Zusätzlich wird der Wahlvorstand rechtzeitig per E-Mail informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zur Wahl haben, schreiben Sie am besten eine E-Mail an.